„Die Anwaltsliste ist ein Unterstützungsangebot des WEISSEN RINGS für Kriminalitätsopfer, die sich viel zu oft allein gelassen fühlen“, sagt Jörg Ziercke, Bundesvorsitzender Deutschlands größter Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer. Und Markus Müller, Leiter der Außenstelle Salzgitter ergänzt: „In Zukunft finden Kriminalitätsopfer leichter und auf einen Blick qualifizierte Rechtsberatung durch Opferanwältinnen und Opferanwälte“.
Gerade im Bereich der anwaltlichen Vertretung von Opfern von Straftaten besteht ein großes Bedürfnis der Betroffenen, fachlich spezialisierte rechtliche Beratung zu finden. Außerdem ist es ein Anliegen von Opferanwältinnen und Opferanwälten, ihre fachliche Qualifikation zeigen zu können.
Eine bundesweite Anwaltsliste soll Kriminalitätsopfern deshalb künftig die Suche nach fachkundiger rechtlicher Unterstützung erleichtern. Erstellt und gepflegt wird die Liste vom WEISSEN RING. Darüber hinaus kann der WEISSE RING in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Bezeichnung „Zertifizierter Opferanwalt WEISSER RING“ übertragen.
In die Liste eintragen lassen können sich Anwältinnen und Anwälte mit entsprechenden theoretischen Kenntnissen und praktischen Erfahrungen in der Vertretung von Opfern von Straftaten. Wer weitere Kenntnisse und Erfahrungen nachweist, kann zudem als „Zertifizierter Opferanwalt WEISSER RING“ anerkannt werden. Die aufgeführten Anwältinnen und Anwälte müssen zudem Grundlagen der Psychotraumatologie kennen und in Gesprächsführung ausgebildet sein, den Verhaltenskodex des WEISSEN RINGS akzeptieren und sich regelmäßig in geeigneter Weise fortbilden.
„Opferrechte sind häufig Antragsrechte“, sagt Jörg Ziercke, Bundesvorsitzender des WEISSEN RINGS. „Oft genug müssen Betroffene von Straftaten ihre Entschädigungsansprüche außerdem auf dem Rechtsweg durchsetzen. Wo aber finden sie dafür passende anwaltliche Unterstützung? Bislang gibt es weder eine entsprechende Übersicht noch den schon lange vom WEISSEN RING geforderten Fachanwalt für Opferrechte. Diese Lücke schließen wir jetzt aus unserer Sicht mit der Anwaltsliste und der Zertifizierung für Opferanwälte.“
Der Beratungsscheck, den Opfer für eine anwaltliche Erstberatung ausgestellt bekommen können, ist natürlich auch weiterhin bei jedem Anwalt einlösbar, betont Müller dazu.
Interessierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte finden die Voraussetzungen und Antragsformulare im Internet unter www.weisser-ring.de/opferanwalt. Dort wird in Zukunft auch die Liste veröffentlicht werden. Kriminalitätsopfer sollen dann beispielsweise per Postleitzahlen-Suche einen qualifizierten juristischen Beistand in der Nähe ihres Wohnorts finden können.
Die Übernahme von Anwaltskosten durch den WEISSEN RING bleibt unabhängig von einer Eintragung in die Liste und/oder der Zertifizierung. „Es gilt die freie Anwaltswahl“, betont Jörg Ziercke. „Die Anwaltsliste ist ein reines Unterstützungsangebot für Kriminalitätsopfer, die sich viel zu oft allein gelassen fühlen.“